Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Die am meisten gestellten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt. Sollten Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, rufen Sie uns bitte unter Tel. 044 283 32 22 an oder kontaktieren Sie uns über folgenden Link. http://www.mondial-assistance.ch/de/aboutus/contact.htm  Ihre ELVIA / Mondial Assistance

Fragen vor dem Versicherungsabschluss:
1 Kann ich nur eine Annullierungskosten-Versicherung abschliessen?
2 Bis spätestens wann kann eine Annullierungskosten-Versicherung abgeschlossen werden?
3 Muss ein Baby oder ein sogenanntes Infant auch versichert werden?
4 Wenn ich bemerke, dass ich bereits eine bestehende Versicherung habe, kann ich die Police zurückgeben und bekomme ich die Prämie zurück?
5 Kann für im Ausland wohnhafte Personen auch eine Versicherung abgeschlossen werden?
6 Was heisst "nahestehende Personen"?
7 Gibt es bei mehreren Personen einen Prämienrabatt?
8 Gibt es eine Alterslimite für Versicherungen der ELVIA?
9 Gelten die Produkte der ELVIA auch für Arrangements in der Schweiz?
10 Können zusammenlebende Paare eine Jahresversicherung Familie abschliessen?
11 Bis zu welchem Alter kann die Variante Junior im Secure Trip oder Secure Trip PLUS abgeschlossen werden?
12 Bis zu welchem Betrag sind die Annullierungskosten beim Secure Trip und Secure Trip PLUS gedeckt?
13 Gibt es bei den Jahresversicherungen eine Kündigungsfrist?
14 Bis zu welcher Summe kann die Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden?
15 Sind in der Reisegepäck-Versicherung auch Handys gedeckt?
16 Kann eine Heilungskosten-Versicherung verlängert werden?
17 Was ist Callyandi?
Fragen zu Schadensfällen: (Detaillierte Angaben finden Sie unter dem Link: http://www.mondial-assistance.ch/de/individuals/schadenhandling.htm)
18 Welche Unterlagen muss ich einreichen um den Schadenfall anzumelden?
19 Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schadenfalles?
20 Weshalb entspricht Ihre Rückerstattung der Annullierungskosten nicht mit dem von mir ursprünglich bezahlten Betrag an das Reisebüro überein?
21 Was muss ich tun, wenn ich eine Reise annullieren muss?
22 Erhalte ich meine Kosten zurück, wenn ich annulliere weil mein Haustier erkrankt, verunfallt oder stirbt?
23 Bis zu welchem Betrag sind die Leistungen der Assistance gedeckt und wie muss ich vorgehen, um Leistungen daraus in Anspruch zu nehmen?
24 Sind in der Assistance auch Arzt-, Spital- und Medikamenten-Kosten gedeckt?
25 Was muss ich unternehmen, wenn mir das Reisegepäck gestohlen wird?
26 Was ist bei den Heilungskosten und bei der Private Medical nicht versichert?
27 Gibt es bei den Versicherungen der ELVIA einen Selbstbehalt?
28 Welche Personen können im Schadenfall eine Versicherungsleistung geltend machen?
29 Wie lange habe ich Zeit, den Schadenfall zu melden?
30 Mein Fall wurde abgelehnt. An wen kann ich meinen schriftlichen Einwand senden?
Fragen vor dem Versicherungsabschluss:
1 Kann ich nur eine Annullierungskosten-Versicherung abschliessen?

ELVIA bietet nur Kombinationen an, die meist eine Assistance-Deckung enthalten (z.B. Annullierungskosten/Assistance, Jahresversicherung etc.).

Ausnahme ist die Variante Annullierungskosten PLUS, welche nur das Landarrangement versichert wie Hotelübernachtungen, Ferienwohnungen oder Kursgelder. Wir empfehlen auch in diesen Fällen eine kombinierte Annullierungskosten/Assistance-Versicherung zu 5% des Arrangementpreises abzuschliessen.

2 Bis spätestens wann kann eine Annullierungskosten-Versicherung abgeschlossen werden?

Bei Kurzfristversicherungen (z.B. Annullierungskosten/Assistance oder Flight Only) die nur für eine Reise gelten, muss der Abschluss innerhalb von 8 Tagen nach der definitiven Buchungsbestätigung der Buchungsstelle abgeschlossen sein.

Bei Jahresversicherungen (z.B. Secure Trip) muss der Erstabschluss vor den kostenpflichtigen Annullierungsspesen abgeschlossen werden. Fragen Sie dazu Ihre Buchungsstelle. Alle anderen Versicherungen können bis einen Tag vor Reisebeginn abgeschlossen werden (z.B. Reisegepäck, Private Medical). Die Heilungskosten-Versicherung für Gäste kann bis 5 Tage nach Einreise des Gastes abgeschlossen werden.

3 Muss ein Baby oder ein sogenanntes Infant auch versichert werden?
Babies reisen meistens kostenlos mit, darum ist eine Annullationsversicherung überflüssig. Es kann aber sein, dass Sie wegen dem Baby aus gesundheitlichen Gründen von den Ferien zurück in die Schweiz reisen müssen. Haben Sie für das Baby keine Assistance-Versicherung abgeschlossen werden die Kosten nicht von der ELVIA übernommen. Eine Assistance-Versicherung lohnt sich auf jeden Fall.
4 Wenn ich bemerke, dass ich bereits eine bestehende Versicherung habe, kann ich die Police zurückgeben und bekomme ich die Prämie zurück?
Ja, innerhalb von 4 Tagen nach der Ausstellung nimmt ELVIA die Police spesenfrei zurück. Ausnahme bildet die Rückgabe einer Heilungskosten-Versicherung für Gäste. Sollte Ihr Besuch nicht einreisen können und Sie möchten die Police zurückgeben, wird die Prämie zwar rückerstattet, ELVIA behält aber einen Verwaltungskosten-Anteil von CHF 100 zurück.
5 Kann für im Ausland wohnhafte Personen auch eine Versicherung abgeschlossen werden?
Ja, sofern die Reise in der Schweiz gebucht wird, können alle Produkte der ELVIA abgeschlossen werden (auch Jahresversicherungen).
6 Was heisst "nahestehende Personen"?
Zu diesen gehören Angehörige, Lebenspartner sowie dessen Eltern und Kinder, Betreuungspersonen von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, sehr enge Freunde zu denen ein intensiver Kontakt besteht.
7 Gibt es bei mehreren Personen einen Prämienrabatt?

Ja. Gruppen ab 10 Personen erhalten bei folgenden Produkten einen Rabatt von 20%: Reiseversicherungspass basic, Reiseversicherungspass all inclusive, Flugunfall, Annullierungskosten/Assistance, Reisegepäck, Heilungskosten und Private Medical.

8 Gibt es eine Alterslimite für Versicherungen der ELVIA?

Ja, bei der Private Medical und Heilungskosten-Versicherung für Gäste beträgt die Altersbegrenzung 80 Jahre, ansonsten haben die ELVIA-Produkte keine Limiten in Bezug auf das Alter.

9 Gelten die Produkte der ELVIA auch für Arrangements in der Schweiz?
Der Geltungsbereich ist weltweit, also auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Ausnahme bildet "Private Medical" und die Reisegepäckversicherung. Diese sind ausserhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein respektive ausserhalb des ständigen Wohnsitzes gültig.
10 Können zusammenlebende Paare eine Jahresversicherung Familie abschliessen?

Ja. Es zählen alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern dazu.

11 Bis zu welchem Alter kann die Variante Junior im Secure Trip oder Secure Trip PLUS abgeschlossen werden?

Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.

12 Bis zu welchem Betrag sind die Annullierungskosten beim Secure Trip und Secure Trip PLUS gedeckt?

Secure Trip Einzel und Junior bis CHF 25'000 pro Reise, Familie bis CHF 50'000 pro Reise.

Secure Trip PLUS Einzel und Junior bis CHF 50'000 pro Reise, Familie bis CHF 100'000 pro Reise.

13 Gibt es bei den Jahresversicherungen eine Kündigungsfrist?

Ja. Diese Versicherungen (z.B. Secure Trip) müssen 3 Monate vor Ablauf von der versicherten Person gekündigt werden. Die Kündigung kann über den Link https://secure.elvia.ch/eportal/modules/ch/mailingdmz2/pages/userchanges.aspx?culture=de-CH oder per e-Mail erfolgen (info@mondial-assistance.ch). Ohne Kündigung läuft die Versicherung wieder um ein Jahr weiter.

14 Bis zu welcher Summe kann die Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen werden?

Die Maximalsumme beträgt CHF 10'000 pro Person (Minimalsumme CHF 2'000).

15 Sind in der Reisegepäck-Versicherung auch Handys gedeckt?

Nein. Handys, Computer, Laptops und elektronische Agenden sind nicht versicherbar.

16 Kann eine Heilungskosten-Versicherung verlängert werden?

Ja, maximal zweimal sofern insgesamt die Dauer von 185 Tagen nicht überschritten wird und es vorher noch zu keinem Schadenereignis gekommen ist.

17 Was ist Callyandi?

Callyandi ist ein telefonischer Übersetzungsdienst bei dem Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch und Italienisch übersetzt wird. Dieser Service wird mit weiteren Sprachen ausgebaut wie zum Beispiel Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch und Arabisch.

Fragen zu Schadensfällen: (Detaillierte Angaben finden Sie unter dem Link: http://www.mondial-assistance.ch/de/individuals/schadenhandling.htm)
18 Welche Unterlagen muss ich einreichen um den Schadenfall anzumelden?

Annullierung 
(ACHTUNG! Bevor Sie uns die Dokumente einreichen, muss die gebuchte Reise unverzüglich beim Reisebüro, Vermieter, Fluggesellschaft etc. annulliert werden)

  • Vollständig ausgefülltes Schadenformular (Formular finden Sie auf unserer Webseite)
  • Versicherungsnachweis (Kopie der Police)
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungskostenrechnung
  • Zeugnis eines neutralen Arztes mit Diagnose; bei psychischer Krankheit von einem neutralen Facharzt für Psychiatrie (Formular finden Sie auf unserer Webseite) 
  • Sterbeurkunde

Heilungskosten

  • Vollständig ausgefülltes Schadenformular + Arztbericht (Formulare finden Sie auf unserer Webseite)
  • Versicherungsnachweis (Police)
  • Bei Einreise in die Schweiz: Kopie des Reisepasses mit Einreisestempel (Visum)

Private Medical

  • Versicherungsnachweis (Police)
  • Arztzeugnis mit Diagnose
  • Rechnungen über Arzt-, Arznei- und Spitalkosten sowie Arztrezepte im Original

Reisegepäck

  • Vollständig ausgefülltes Schadenformular (Formular finden Sie auf unserer Webseite)
  • Versicherungsnachweis (Police)
  • Polizeirapport
  • Tatbestandsaufnahme
  • Quittungen und Bestätigungen
19 Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schadenfalles?

ELVIA hat das Ziel, den Fall schnell und kompetent zu erledigen. Die Fälle werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann je nach Fall variieren. Durch Eingabe der vollständigen Unterlagen helfen Sie uns die Bearbeitungszeit Ihres Falles zu verkürzen.

20 Weshalb entspricht Ihre Rückerstattung der Annullierungskosten nicht mit dem von mir ursprünglich bezahlten Betrag an das Reisebüro überein?

ELVIA bezahlt ausschliesslich die vetraglich geschuldeten Annullierungskosten. Eine allfällige Differenz wird Ihnen vom Reisebüro gutgeschrieben. Nicht zurückbezahlt werden die Versicherungsprämien.

 

21 Was muss ich tun, wenn ich eine Reise annullieren muss?

Die Annullation muss sofort bei Ihrer Buchungsstelle gemeldet werden und ELVIA muss die Versicherungspolice, Buchungsbestätigung oder Annullationsrechnung, Arztzeugnis mit Diagnose und bei Todesfällen eine Todesfall-Bescheinigung eingereicht werden.

22 Erhalte ich meine Kosten zurück, wenn ich annulliere weil mein Haustier erkrankt, verunfallt oder stirbt?

Mit der All Risk Zusatz-Deckung können solche Gründe ab sofort versichert werden und sind gegen einen Aufpreis in folgenden Produkten beinhaltet: Reiseversicherungspass All Inclusive, Annullierungskosten / Assistance, Annullierungskosten PLUS, Annullierung / Assistance Key Person und Flight Only. (20% Selbstbehalt).

 

 

23 Bis zu welchem Betrag sind die Leistungen der Assistance gedeckt und wie muss ich vorgehen, um Leistungen daraus in Anspruch zu nehmen?

Diese sind unbegrenzt (ausser Such- und Bergungskosten bis CHF 30'000).

Um diese beanspruchen zu können, muss bei Eintritt des Ereignisses oder Leidens unverzüglich die ELVIA-Notrufzentrale informiert werden: Telefon +41 44 202 00 00, Fax +41 44 283 33 33.

 

24 Sind in der Assistance auch Arzt-, Spital- und Medikamenten-Kosten gedeckt?

Nein, diese Kosten sind nicht versichert und müssen über die Krankenkasse abgerechnet werden.

25 Was muss ich unternehmen, wenn mir das Reisegepäck gestohlen wird?

Der Fall muss unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden und der ELVIA muss ein Polizeirapport, ein Schadenformular und bei teuren Gegenständen die Originalquittungen eingereicht werden.

26 Was ist bei den Heilungskosten und bei der Private Medical nicht versichert?

Unfälle und Krankheiten, die bei Versicherungsbeginn bereits bestanden haben sowie deren Folgen, Komplikationen, Verschlimmerungen oder Rückfälle, insbesondere auch chronische und sich wiederholende Krankheiten, und zwar unabhängig davon ob sie der versicherten Person bei Versicherungsbeginn bereits bekannt waren.

 

27 Gibt es bei den Versicherungen der ELVIA einen Selbstbehalt?

Nein, ausser bei der Heilungskosten-Versicherung für Gäste sowie der Reisegepäck-Versicherung (jeweils CHF 200). Bei der Reisegepäck-Versicherung im Falle eines Diebstahls.

28 Welche Personen können im Schadenfall eine Versicherungsleistung geltend machen?

Die in der Versicherungspolice aufgeführten Personen. Bei der Familienversicherung alle im gleichen Haushalt lebenden Personen sowie deren nicht im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. 

 

29 Wie lange habe ich Zeit, den Schadenfall zu melden?

Die Forderungen verjähren zwei Jahre nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet (Ausnahme ist die Flugunfall-Versicherung: 5 Jahre).

 

30 Mein Fall wurde abgelehnt. An wen kann ich meinen schriftlichen Einwand senden?

Damit der Fall neu geprüft werden kann, muss die versicherte Person den Sachbearbeiter mit der ELVIA-Referenznummer ein schriftliches Wiedererwägungsgesuch mit neuen Fakten senden. Die versicherte Person hat ebenfalls die Möglichkeit, bei der Ombudsstelle der Privatversicherung den Fall neutral prüfen zu lassen.

Ombudsman der Schweizer Reisebranche

Postfach

4601 Olten

Telefon 062 212 66 60 (MO bis FR 10 - 16 Uhr)

Fax 062 212 66 80

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